
Sorgerecht-Unterhalt
zu Ihrer Zufriedenheit
Was bedeutet Sorgerecht und Unterhalt? Was können wir als Privatdetektive für Sie tun?
Sorgerecht (§§ 1626 ff. BGB)
Bei der Trennung der Eltern und Klärung um das Sorgerecht steht das Kindeswohl an erster Stelle. Darüber entscheiden in den meisten Fällen die Familiengerichte. Die Rechtsgrundlage bildet das Bürgerliche Gesetzbuch ab dem §§ 1626 ff. Das Sorgerecht wird unterschieden in Personensorge und in Vermögenssorge. Bei der Personensorge geht es um die persönlichen Angelegenheiten des Kindes. Die Vermögenssorge bedeutet, wie die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse des Kindes geregelt werden.
Unterhalt (§§ 1601 BGB)
Bei Unterhalt wird unterschieden zwischen Barunterhalt und Naturalunterhalt. Der Barunterhalt bedeutet Geldzahlungen und Überweisungen. Der Naturalunterhalt beinhaltet Nahrung, Ausbildung, Unterkunft, Kleidung, Krankenpflege, Gesundheitsversorgung, Taschengeld für persönlichen Bedarf und Freizeitgestaltung.
Bei Unterhalt wird unterschieden zwischen Barunterhalt und Naturalunterhalt. Der Barunterhalt bedeutet Geldzahlungen und Überweisungen. Der Naturalunterhalt beinhaltet Nahrung, Ausbildung, Unterkunft, Kleidung, Krankenpflege, Gesundheitsversorgung, Taschengeld für persönlichen Bedarf und Freizeitgestaltung.

Was können wir als Privatdetektive für Sie tun?
Da Sorgerecht und Unterhalt vor Gericht verhandelt werden, ist es von Vorteil verwertbare Beweise vorlegen zu können, warum Ihnen das Sorgerecht zugesprochen werden soll. Wenn Sie das Gefühl haben, das Kindeswohl ist bei dem anderen Elternteil gefährdet, können wir die nötigen Fakten liefern. Wir prüfen das Umfeld und die Lebensumstände des Ex-Partners. Dabei gehen wir diskret und professionell vor. Eigens von Ihnen erbrachte Indizien werden vom Gericht nicht anerkannt. Wir ermitteln ferner für Sie, wenn der Partner die Zahlungen des Unterhalts verweigert und seine Armutsgefährdung nachweislich vortäuscht.

Beispielhafte Gründe, die gegen den Zuspruch des Sorgerechts sprechen können:
– Die Aufsichtspflicht ist nicht gegeben.
– Das Kind wird vernachlässigt und zeigt auffällige Verhaltensweisen.
– Ihr Ex-Partner hat selbst psychische Probleme.
– Es liegen Anzeichen häuslicher Gewalt vor.
Weitere Tätigkeitsfelder
kontakt
