
Betriebsspionage – Sabotage
Um Ihr Unternemen zu Schützen
Jeder Mitarbeiter wird mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrags verpflichtet, die Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens zu wahren. Dies gilt auch nach Beendigung des Arbeitverhältnisses.
Sollte jedoch ein Mitarbeiter Daten weitergeben, liegt Betriebsspionage vor. Hierbei wird gegen das Gesetz für unlauteren Wettbewerb verstoßen. Es besteht ein Strafbestand. Betriebsspionage kann in unterschiedlichen Bereichen vorkommen.
Dazu gehören beispielsweise Patente, Konzepte, Wirtschaftsplanungen, Konstruktionspläne, Herstellungsverfahren, Geschäftsbeziehungen, Preiskalkulationen und vieles mehr. Im schlimmsten Fall bleibt es nicht bei der Betriebsspionage.
Herstellungsverfahren, Maschinen, Systeme und Betriebsabläufe werden manipuliert, so dass das Unternehmen wirtschaftliche Verluste einfährt.


Wenn Sie das Gefühl haben, dass in Ihrem Unternehmen Spionage und Sabotage betrieben werden, helfen wir Ihnen, den Verursacher zu stellen und zur Verantwortung zu ziehen. Rufen Sie uns an
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